HRB 87250 B: competitionline Verlagsgesellschaft mbH, Berlin, Friedrichstraße 23 a, 10969 Berlin. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Fittkau-Blank, Angelika, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 13 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung) und 16 (Abfindung).
HRB 87250 B: competitionline Verlagsgesellschaft mbH, Berlin, Friedrichstraße 23 a, 10969 Berlin. Geschäftsführer: 2. Bonnkirch-Reineau, Dirk, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 87250 B: competitionline Verlagsgesellschaft mbH, Berlin, Friedrichstraße 23 a, 10969 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 23 a, 10969 Berlin
HRB 87250 B: competitionline Verlagsgesellschaft mbH, Berlin, Charlottenstr. 95, 10969 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Meyer, Constanze; 2. Gingold, Melanie, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura
HRB 87250 B: competitionline Verlagsgesellschaft mbH, Berlin, Charlottenstr. 95, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die blankgold Werbung und Corporate Publishing GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 138235) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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