conject GmbH, Duisburg (Philosophenweg 31-33, 47051 Duisburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden conject AG am 23.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
conject GmbH, Duisburg (Philosophenweg 31-33, 47051 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der conject AG mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 130400) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
conject GmbH, Duisburg (Philosophenweg 31-33, 47051 Duisburg). Einzelprokura: Hermes, Ulrich, Jüchen, * ‒.‒.‒‒.
conject GmbH, Duisburg (Philosophenweg 31-33, 47051 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der Kopernikus Software GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 57909) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
conject GmbH, Duisburg (Philosophenweg 31-33, 47051 Duisburg). Mit der conject AG in München (Amtsgericht München HRB 130400) als herrschendem Unternehmen ist am 16.01.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2006 zugestimmt.