Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 1061/24) vom 01.11.2024 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
13.11.2024
Nagel
b)
Fall 8 |
6 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
1061/24 C) vom 26.08.2024 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind. |
a)
10.09.2024
Pussehl
b)
Fall 7 |
HRB 84680: conjoin communication GmbH, Frankfurt am Main, Hanauer Landstrasse 175-179, 60314 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Roßmarkt 17, 60311 Frankfurt am Main.
conjoin communication GmbH, Frankfurt am Main, Hanauer Landstrasse 175-179, 60314 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der conjoin communication by Rezzan Güvenir & Tom Koch oHG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 45049) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
conjoin communication GmbH, Frankfurt am Main, Hanauer Landstrasse 175-179, 60314 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 31.12.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der conjoin communication by Rezzan Güvenir & Tom Koch oHG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 45049) und mit Nachtrag durch die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2009 unter Änderung des Gegenstands die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand: PR-und Kommunikationsagentur. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
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