contentteam GmbH, Köln (Im Mediapark 6, 50670 Köln). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Köln, HRB 58617) am 20.09.2006 wirksam geworden.
contentteam GmbH, Köln (Im Mediapark 6, 50670 Köln). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2006 im Wege des Formwechsels in die contentteam AG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, AR 1724/06) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
contentteam GmbH, Köln (Im Mediapark 6, 50670 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR beschlossen.