corrcomm innovative medien GmbH, Viersen (Lange Straße 32, 41751 Viersen). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
corrcomm innovative medien GmbH, Viersen (Lange Straße 32, 41751 Viersen). nunmehr bestellt als Liquidator: Klein, Olaf, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, André, Kaarst, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
corrcomm innovative medien GmbH, Kaarst (Lange Str. 32, 41751 Viersen). Nach Sitzverlegung nunmehr (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 11906) Viersen.
corrcomm innovative medien GmbH, Viersen (Lange Straße 32, 41751 Viersen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.1996, mehrfach geändert, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.09.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Kaarst (bisher Amtsgericht Neuss HR B 11160) nach Viersen beschlossen. Gegenstand: Dienstleistungen in den Bereichen der neuen Medien (CD-ROM, POI- und POS-Systeme, INTERNET), die Entwicklung und der Vertrieb von Software hierfür, der Vertrieb von Standard-Software und Hardware und die Unternehmens-, Marketing- und Werbeberatung in den vorgenannten Bereichen. Das Ziel dieser Dienstleistungen und aller damit zusammenhängenden Arbeiten ist es, multimediale Marketingstrategien und Medien zu produzieren und im Auftrag der entsprechenden Kunden umzusetzen. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Klein, Olaf, Kaarst, * ‒.‒.‒‒; Lange, André, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.