HRA 47512: cramer & müller service GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Schäfergasse 33, 60313 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main.
HRA 47512: Cramer & Müller Unternehmensberatung GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Schäfergasse 33, 60313 Frankfurt am Main. Firma geändert, nun: Neue Firma: cramer & müller service GmbH & Co. KG.
Cramer & Müller Unternehmensberatung GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Schäfergasse 33, 60313 Frankfurt am Main. (Gegenstand sind Beratung, Training und Coaching von Unternehmen jeder Art sowie damit verbundene artverwandte Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zu allen nicht erlaubnispflichtigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Ausland zu beteiligen sowie solche Unternehmen zu erwerben, zu gründen und für eigene oder fremde Rechnung zu führen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schäfergasse 33, 60313 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: C & M Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 96381). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Cramer & Müller Unternehemensberatung GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 78257). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.