HRB 724591: creaNobilis GmbH, Karlsruhe, Wolfartsweierer Straße 12, 76131 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (Firma, Sitz) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Sitz verlegt; nun: Baden-Baden. Neue Geschäftsanschrift: Lichtentaler Straße 71, 76530 Baden-Baden. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Athanasakis, Alexander, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 724591: creaNobilis GmbH, Karlsruhe, Wolfartsweierer Straße 12, 76131 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2016. Geschäftsanschrift: Wolfartsweierer Straße 12, 76131 Karlsruhe. Gegenstand: Beratung und Coaching in allen ökonomischen Fragen und zur persönlichen Weiterentwicklung sowie Handel mit Hard- und Software sowie Dienstleistungen im Bereich der Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Geschäftsführer: Athanasakis, Alexander, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Athanasakis, Alexander, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "Alexander Athanasakis e. K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 706573) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 16.02.2016. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.