Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Reinbek |
|
|
|
b)
Der Sitz ist nach Reinbek (jetzt Amtsgericht Lübeck, HRB
24243 HL) verlegt. |
a)
07.11.2023
Repinski |
1 |
a)
d.centrio service und consult
GmbH
b)
Sitz/Niederlassung:
Reinbek
Geschäftsanschrift:
Borsigstraße 29, 21465 Reinbek
c)
- Ausübung von Dienst- und Ser-
viceleistungen, die Systembe-
ratung und -entwicklung, die
Entwicklung von Software- und
Hardwareprodukten sowie die
Vermittlung und Vermietung von
Computer-, Informations- und
Kommunikationstechnologie.
- Handel mit Waren aller Art, aus-
genommen erlaubnispflichtige,
sowie die Durchführung aller da-
mit im Zusammenhang stehen-
der Dienstleistungen, insbeson-
dere der Handel mit Computer-,
Informations- und Kommunika-
tionstechnologie sowie Compu-
ter-Hardware, -Software und allen
damit im Zusammenhang stehen-
den Produkten.
- Verlagsgeschäfte aller Art, ins-
besondere das Erstellen, Verlegen
und Vertreiben von Publikationen,
einschließlich von Zeitschriften
auch in elektronischer Form.
- Erwerb und Verkauf von Rech-
ten und Betrieb von technischen,
netzbetriebenen und/oder audio-
visuellen Einrichtungen, die zur
Herstellung, Bearbeitung, Siche-
rung, Lagerung, dem Handel oder
der Verteilung von Daten aller Art
oder deren Produkten dienen. |
25.000,00 EUR |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder meh-
rere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzu-
schließen, befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Grundmann, Marco, * ‒.‒.‒‒,
Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
Geschäftsführer:
2.
Thaens, Oliver, * ‒.‒.‒‒, Breiten-
felde
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
27.05.2002
zuletzt geändert durch Beschluss
vom 26.09.2002
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 16.10.2023
ist der Sitz der Gesellschaft von
Hamburg (Amtsgericht Hamburg,
HRB 84678) nach Reinbek verlegt
und der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in § 1.
b)
Die Gesellschaft ist als überneh-
mender Rechtsträger nach Maßga-
be des Verschmelzungsvertrages
vom 12.05.2009 sowie der Zustim-
mungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom
12.05.2009 und der
Gesellschafterversammlung des
übertragenden Rechtsträgers vom
12.05.2009 mit der Kontrac GmbH
mit Sitz in Hamburg (AG Ham-
burg, HRB 74192) verschmolzen. |
a)
01.11.2023
Steder
b)
Tag der ers-
ten Eintragung:
29.08.2002 |
HRB 84678: d.centrio service und consult GmbH, Hamburg, Usedomstraße 19, 22047 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schopf, Michael, Tetenbüll, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Thaens, Oliver, Breitenfelde, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
d.centrio service und consult GmbH, Hamburg, Usedomstraße 19, 22047 Hamburg.Geschäftsanschrift: Usedomstraße 19, 22047 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.05.2009 mit der Kontrac GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 74192) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kontrac GmbH, Hamburg, Usedomstraße 19, 22047 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.05.2009 mit der d.centrio service und consult GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 84678) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden d.centrio service und consult GmbH am 19.05.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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