d.pole communication GmbH, Hamburg, (Große Elbstr. 39, 22767 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.07.2010 mit der PUBLICIS Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 35064) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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