Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
a)
d6 LEIP LogiLux GmbH
c)
Die Gesellschaft ist eine Immobilien-
Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 22 des
deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs
("KAGB"). Gegenstand des Unternehmens
ist
der Erwerb und die Entwicklung sowie die
Verwaltung, Unterhaltung, Vermietung,
bzw. Verpachtung und Veräußerung von
Geschäftsgrundstücken
(Logistik- und/oder
Unternehmensimmobilien);
der Erwerb von Anteilen an anderen
Immobiliengesellschaften, deren
Unternehmensgegenstand den Vorgaben
dieser Ziffer 2 entspricht;
der Erwerb von
Bewirtschaftungsgegenständen im Sinne
des § 231 Abs. 3 KAGB;
der Erwerb und das Halten von
Liquiditätsanlagen gemäß §§ 231 Abs. 1
Satz 1 Nr. 7, 253 KAGB.
Die Gesellschaft übt keine nach § 34 c
Gewerbeordnung erlaubnispflichtige
Tätigkeit aus. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des
Unternehmens). |
a)
06.06.2024
Reiche
b)
Fall 16 |
HRB 96093: GARBE LogiLux d6 (Leipzig) GmbH, Hamburg, Versmannstraße 2, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GARBE LogiLux 36 GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 157650) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 96093: GARBE LogiLux d6 (Leipzig) GmbH, Hamburg, Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Versmannstraße 2, 20457 Hamburg.
HRB 96093: GARBE LogiLux d6 (Leipzig) GmbH, Hamburg, Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Garbe LogiLux d25 GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 137602) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 96093: GARBE LogiLux d6 (Leipzig) GmbH, Hamburg, Caffamacherreihe 8, 20355 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GARBE LogiLux d21 GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 133117) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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