Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Brenkmann, Menno, Ratingen, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Queiroz Da Silva, Rodrigo, Bocholt, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
14.02.2024
Freystedt |
deeep-music AG, Ratingen, (Goethestr. 95, 41515 Grevenbroich).Grevenbroich. Der Sitz ist nach Grevenbroich (jetzt AG Mönchengladbach, HRB 12924, neue Firma: deeep-music GmbH) verlegt. Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma deeep-music GmbH (AG Mönchengladbach, HRB 12924) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
deeep-music GmbH, Grevenbroich, (Goethestraße 95, 41515 Grevenbroich).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der deeep-music AG mit Sitz in Ratingen (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 44223) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses vom 07.08.2008. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2008. Gegenstand: - der Betrieb von Aufnahme- und Masteringstudios im Audiobereich - die Produktion von Künstlern und deren Vermarktung gegenüber Schallplattenfirmen und Medien - der Betrieb eines oder mehrerer Schallplattenlabels - der Betrieb eines oder mehrerer Musikverlage - Scouting für Schallplattenfirmen und Medien im Musikbereich - Künstler- und Autorenmanagement - die Organisation sowie Durchführung von Musikveranstaltungen aller Art - die Erstellung und der Betrieb von Internetauftritten innerhalb der Musikbranche und ihre Vermarktung - die Konzeption und Durchführung von Events - die Vermittlung von Geschäften im Bereich der Medienbranche. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Bestellt als Geschäftsführer: Brenkmann, Menno, Ratingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
deeep-music AG, Ratingen, (Goethestr. 95, 41515 Grevenbroich).Die Hauptversammlung vom 07.08.2008 hat die formwechselnde Umwandlung in die gleichzeitig errichtete deeep-music GmbH mit Sitz in Grevenbroich sowie die Sitzverlegung nach Grevenbroich beschlossen. Die Umwandlung wird erst mit Eintragung des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.