defacto - Young Fashionstore GmbH, Krefeld, Kölner Straße 581, 47807 Krefeld. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Christine Kozan e.K. (AG Krefeld, HRA 6113) auftretende Kauffrau Christine Kozan übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
defacto - Young Fashionstore GmbH, Krefeld (Kölner Str. 581, 47807 Krefeld). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.01.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
defacto - Young Fashionstore GmbH, Krefeld (Kölner Str. 581, 47807 Krefeld). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 20.07.2006 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Kozan, Christine, Krefeld, 28.02.1943 unter der Firma Christine Kozan match fashion for kids e.K. in Krefeld (AG Krefeld HRA 5439) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
defacto - Young Fashionstore GmbH, Krefeld (Kölner Str. 581, 47807 Krefeld). Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Christine Kozan match fashion für kids e. K., Krefeld (AG Krefeld, HRA 5439) beschlossen. 100.000,00 EUR.