delcom daten- elektro-communikationstechnik GmbH, Essen (Am Lichtbogen 40, 45141 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden euromicron systems GmbH mit Sitz in Langenhagen am 12.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
delcom daten- elektro-communikationstechnik GmbH, Essen (Am Lichtbogen 40, 45141 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der euromicron systems GmbH mit Sitz in Langenhagen (Amtsgericht Hannover, HRB 55669) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.