HRB 727123: delta MVS GmbH, Reutlingen, Erwin-Seiz-Str. 2, 72764 Reutlingen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
delta MVS GmbH, Reutlingen, Erwin-Seiz-Str. 2, 72764 Reutlingen. Prokura von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht bei: Hoyer, Eva-Maria, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 28.03.2013 (2 IN 37/13) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Tübingen, 2 IN 37/13) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
delta MVS GmbH, Reutlingen, Erwin-Seiz-Str. 2, 72764 Reutlingen.Geschäftsanschrift: Erwin-Seiz-Str. 2, 72764 Reutlingen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hoyer, Eva-Maria, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒.
delta MVS GmbH, Reutlingen (Erwin-Seiz-Str. 2, 72764 Reutlingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2008. Gegenstand: Durchführung von Montage- und Verpackungsarbeiten sowie Metallbearbeitung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hoyer, Bartholomäus, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden durch Ausgliederung des Unternehmens "delta MVS e. K.", Reutlingen (übertragender Rechtsträger - Amtsgericht Stuttgart HRA 722759) aus dem Vermögen des Inhabers Bartholomäus Hoyer, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒ nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 18.06.2008 (Ausgliederung zur Neugründung). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.