HRB 23088 HB: dent-a-call EDV-Beratung GmbH, Bremen (Haferwende 10a, 28357 Bremen). Die Verschmelzung ist mit der am 07.04.2015 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 353 EC) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 23088 HB: dent-a-call EDV-Beratung GmbH, Bremen (Haferwende 10a, 28357 Bremen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die DAMPSOFT GmbH mit Sitz in Damp (Amtsgericht Kiel, HRB 353 EC) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.