design & marketing GmbH, Heuerßen, Kreisstraße 22, 31700 Heuerßen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.12.2013 wirksam geworden.
design & marketing GmbH, Heuerßen, Kreisstraße 22, 31700 Heuerßen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2013. Geschäftsanschrift: Kreisstraße 22, 31700 Heuerßen. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von Werbekonzepten und -trägern sowie Internetdienstleistungen im Zusammenhang damit. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Herde, Thomas, Heuerßen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Thomas Herde, Heuerßen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma design+marketing CreativAgentur e. Kfm. mit Sitz in Heuerßen (Amtsgericht Stadthagen HRA 200353) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.