HRB 730104:Ralf Beutel Ortungstechnik GmbH, Crailsheim, Bahnhofstraße 42, 74564 Crailsheim.Änderung der Geschäftsanschrift: Rotebachring 20, 74564 Crailsheim.
HRB 730104:Ralf Beutel Ortungstechnik GmbH, Crailsheim, Bahnhofstraße 42, 74564 Crailsheim.Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Beutel, Ralf, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "R.B. Ortungstechnik Dipl.-Ing. (FH) Ralf Beutel e.K.", Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRA 721790) um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Beutel, Ralf, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Beutel, Ralf, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "R.B. Ortungstechnik Dipl.-Ing. (FH) Ralf Beutel e.K.", Crailsheim (Amtsgericht Ulm HRA 721790) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.08.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.