HRA 280858: di-soric GmbH & Co. KG, Urbach, Steinbeisstraße 6, 73660 Urbach. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "di-soric Imaging GmbH & Co. KG", Türkheim (Amtsgericht Memmingen HRA 13182) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 280858: di-soric GmbH & Co. KG, Urbach, Steinbeisstraße 6, 73660 Urbach. Einzelprokura: Ehret, Elke, geb. Soldner, Waiblingen, * ‒.‒.‒‒.
di-soric GmbH & Co. KG, Urbach, Steinbeisstraße 6, 73660 Urbach. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Eisemann Verwaltungs-GmbH, Urbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 282237). Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter unter geänderter "Firma di-soric Verwaltungs-GmbH" Persönlich haftender Gesellschafter: di-soric Industrie-electronic Verwaltungs-GmbH, Urbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 280912).
di-soric Industrie-electronic GmbH & Co. KG, Urbach, Steinbeisstraße 6, 73660 Urbach.Firma geändert; nun: di-soric GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Steinbeisstraße 6, 73660 Urbach. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "di - el Industrie-electronic GmbH", Urbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 280680) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
di-soric Industrie-electronic GmbH & Co., Urbach (Steinbeisstr. 6, 73660 Urbach). Firma geändert; nun: di-soric Industrie-electronic GmbH & Co. KG. Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: di-soric Industrie-electronic Verwaltungs-GmbH, Urbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 280912), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Eisemann, Regina, geb. Schindler, Schorndorf.