die Filmbauarbeiter GmbH, Berlin, Belzigerstraße 35 A, 10823 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2012 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die die Filmbauarbeiter GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 48160) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
die Filmbauarbeiter GmbH & Co. KG, Berlin, Oberlandstraße 26-35, 12099 Berlin. Firma: die Filmbauarbeiter GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Oberlandstraße 26-35, 12099 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. Reinschke Beteiligungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 148546 B); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der die Filmbauarbeiter GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 78386) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.12.2012. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
die Filmbauarbeiter GmbH, Berlin(Belzigerstraße 35 A, 10823 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Becker, Michael Prokura: 1. Braun-Reinschke, Bettina, geb. Braun , * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura; 2. Tschiersch, Carola, geb. Dieckmann, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura.
die Filmbauarbeiter GmbH, Berlin(Belzigerstraße 35 A, 10823 Berlin). Änderung zu Nr. 2:; Geschäftsführer:; Becker, Michael; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
die Filmbauarbeiter GmbH, Berlin(Wiebestraße 46, 10553 Berlin). Geschäftsführer:; 2. Becker, Michael, * ‒.‒.‒‒, Leipzig.