HRB 34008: die datenbänker GmbH, Leipzig, Baumschulenweg 17, 04288 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Stötteritzer Landstraße 54, 04288 Leipzig.
HRB 34008: die datenbänker GmbH, Leipzig, Baumschulenweg 17, 04288 Leipzig. Einzelprokura: Kreuzberg, Steffen, Leipzig, * ‒.‒.‒‒.
HRB 34008: die datenbänker GmbH, Leipzig, Baumschulenweg 17, 04288 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2017. Geschäftsanschrift: Baumschulenweg 17, 04288 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Alle Aufgaben eines IT Systemhauses mit folgenden Tätigkeiten: Handel mit Computern, Zubehör, Software, Telekommunikationsanlage, Videoüberwachungsanlagen, Computerservice/-dienstleistung, Softwareentwicklung, Webseitenentwicklung, Beratung, Projektierung/Konzeptionierung, Migrationen, Dokumentationen, Schulung, Vermietung Hardware, Software, Telekommunikationsanlagen und Videoüberwachungsanlagen, Datensicherungslösungen, Datenrettung, Netzwerklösungen, Mediengestaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Auras, Sven, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens "die datenbänker e.K." mit Niederlassung in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 14396) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Ausgliederungsplan vom 22.08.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.