HRB 92144: diehanauer24 Versicherungsvertriebs-GmbH, Hanau, Langstr. 92, 63450 Hanau. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden OÖV-Holding Gesellschaft m.b.H. am 26.11.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 92144: diehanauer24 Versicherungsvertriebs-GmbH, Hanau, Langstr. 92, 63450 Hanau. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.09.2015 mit der OÖV-Holding Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Linz, Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Linz FN 88830 h) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird wirksam sobald die Voraussetzungen nach österreichischem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 92144: diehanauer24 Versicherungsvertriebs-GmbH, Hanau, Langstr. 92, 63450 Hanau. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die grenzüberschreitende Verschmelzung der diehanauer24 Versicherungsvertriebs-GmbH mit Sitz in Hanau (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Hanau unter HRB 92144) als übertragender Rechtsträger mit der OÖV-Holding Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Linz (Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz unter FN 88830h) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Wegen des weiteren Inhalts des Verschmelzungsplans wird auf die zum Register eingereichten Unterlagen Bezug genommen.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist gemäß § 122 j UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung in diesem Sinne steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: die hanauer24 Versicherungsvertriebs-GmbH, Langstraße 92, 63450 Hanau.
diehanauer24 Versicherungsvertriebs-GmbH, Hanau, Langstr. 92, 63450 Hanau. Nicht mehr Geschäftsführer: Dittrich, Frank, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Koppler, Roland, Linz / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
diehanauer24 Versicherungsvertriebs-GmbH, Hanau, Langstr. 92, 63450 Hanau. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Ragnar, Hanau, * ‒.‒.‒‒.
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