dietzk. Interactive GmbH, Schwalbach am Taunus (Ober der Röth 4, 65824 Schwalbach am Taunus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der dietzk. Creatives GmbH & Co. KG (früher: Consilium Einhundertundeinste GmbH & Co. Vorrats KG) mit Sitz in Schwalbach am Taunus (früher: Bergheim) (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3391, früher: Amtsgericht Köln, HRA 26465) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
65824 Schwalbach
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Amtsgericht: Königstein
Rechtsform: GmbH