dietzk.Media GmbH, Schwalbach am Taunus (Ober der Röth 4, 65824 Schwalbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden dietzk. Creatives GmbH & Co. KG (Amtsgerich Königstein im Taunus, HRA 3391) am 22.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
dietzk.Media GmbH, Schwalbach am Taunus (Ober der Röth 4, 65824 Schwalbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der dietzk. Creatives GmbH & Co. KG mit Sitz in Schwalbach am Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3391) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
dietzk.Media GmbH, Schwalbach am Taunus (Ober der Röth 4, 65824 Schwalbach am Taunus). Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2006 Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Kelkheim nach Schwalbach am Taunus beschlossen.
dietzk.Media GmbH, Kelkheim (Taunus) (Ober der Röth 4, 65824 Schwalbach am Taunus). Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2006. Neuer Sitz: Schwalbach am Taunus.