HRB 204757 B: digiturax GmbH, Berlin, Kastanienallee 32, 10435 Berlin. Gegenstand: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Bereich von Webapplikationen sowie die Verwaltung von Immobilien. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gegenstand).
HRB 204757 B: digiturax GmbH, Berlin, Kastanienallee 32, 10435 Berlin. Firma: digiturax GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kastanienallee 32, 10435 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen irn Bereich von Webapplikationen, z.B. Beratung, Entwicklung und Wartung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dr. Braun, Richard, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.03.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma digiturax e. Kfm. vom Inhaber Dr. Richard Braun geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 55683 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 05.03.2019. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.