HRB 502736: dilb Digitale Logistik und Bauservice GmbH, Miesitz, Ortstraße 11, 07819 Miesitz. Ausgeschieden: Geschäftsführerin: Großmann, Anja, Gera, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Mittmann, Jürgen, Miesitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 502736: dilb Digitale Logistik und Bauservice GmbH, Gera, Ortstraße 11, 07819 Miesitz. Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25000,00 auf 60000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der EUROPEAN PAINTER LIMITED mit dem Sitz in London (House of companies Cardiff Nr. 549447) und die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Miesitz. Neues Stammkapital: 60.000,00 EUR. Die EUROPEAN PAINTER LIMITED mit dem Sitz in London (Amtsgericht House of companies Cardiff Nr. 5494447) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 20.02.2019 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.03.2020 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 10.08.2019 mit der Gesellschaft verschmolzen.
HRB 502736: dilb Digitale Logistik und Bauservice GmbH, Gera, Ortstraße 11, 07819 Miesitz. 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereichtworden ist. 2. An der Verschmelzung sind die EUROPEAN PAINTER LIMITED, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung englischen Rechts mit Sitz in London / England, als übertragende Gesellschaft und die dilb Digitale Logistik und Bauservice GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Gera / Deutschland, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen beim Companies House für England und Wales unter Company No. 05494447. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 502736. 4. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft nach § 122a Abs. 2 i.V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höheschriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dassdurch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind inder Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der übernehmenden Gesellschaftgemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht,Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderungist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zusichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehrbesteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen einSicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Ortsstraße 11, 07819 Miesitz, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. 5. Die Rechte der Minderheitsgesellschafter ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 29 UmwG. Danach hat die übernehmende Gesellschaft Anteilsinhabern der übertragenden Gesellschaft, die der Verschmelzung nicht zustimmen, den Erwerb ihrer Anteile bzw. ein Ausscheiden gegen angemessene Barabfindung anzubieten. Vollständige Auskünfte über diese Modalitäten können unter der Geschäftsanschrift der übernehmenden Gesellschaft, Ortsstraße Nicht eingetragen: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist #DV.bekblatt(Text="Bitte auswählen bzw. eingeben: Weiteres Bekanntmachungsblatt ist...",Eingabe="das örtliche Amtsblatt","der Bayerische Staatsanzeiger","die Süddeutsche Zeitung","das Handelsblatt","#DV.selbst(Text="Bitte geben Sie das weitere Bekanntmachungsblatt selbst ein:(z.B. 'die Musterstädter Wochenpost')")"|"< selbst eingeben >")11, 07819 Miesitz, kostenlos verlangt werden.
HRB 502736: dilb Digitale Logistik und Bauservice GmbH, Gera, Berliner Straße 26, 07545 Gera. Änderung der Geschäftsanschrift: Ortstraße 11, 07819 Miesitz.
HRB 502736: dilb Digitale Logistik und Bauservice GmbH, Gera, Berliner Straße 26, 07545 Gera. Änderung der Geschäftsanschrift: Berliner Straße 26, 07545 Gera.
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