djb - Architekten, Architektenpartnerschaft, Brennauer- Dittrich-Jacobs Architektur-Städtebau, München (Planegger Str. 3, 81241 München). Der Formwechsel wurde am 13.06.2006 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München, HRB 162664).
djb - Architekten, Architektenpartnerschaft, Brennauer- Dittrich-Jacobs Architektur-Städtebau, München (Planegger Str. 3, 81241 München). Die Partnerversammlung vom 28.03.2006 hat die formwechselnde Umwandlung der Partnerschaft in die neu gegründete "djb - Architekten - GmbH Dittrich - Jakobs - Brennauer" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München, 13 AR 3601/06) beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.