domysol GmbH, Dortmund, Kleine Beurhausstr. 26, 44137 Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mechthild Neugebauer-Compliant Services e. Kfr. am 15. September 2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
domysol GmbH, Dortmund, Kleine Beurhausstr. 26, 44137 Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 mit der Mechthild Neugebauer - Compliant Services e. Kfr. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 13549) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.