HRB 93857: dressroom GmbH, Darmstadt, Elisabethenstraße 34, 64283 Darmstadt. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 93857: dressroom GmbH, Darmstadt, Elisabethenstraße 34, 64283 Darmstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 93857: dressroom GmbH, Darmstadt, Wilhelminenstraße 25, 64283 Darmstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Elisabethenstraße 34, 64283 Darmstadt.
HRB 93857:dressroom GmbH, Darmstadt, Wilhelminenstraße 25, 64283 Darmstadt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2014. Geschäftsanschrift: Wilhelminenstraße 25, 64283 Darmstadt. Gegenstand: Handel mit Textilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: El Harras, Hicham, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒; Talib, Samir, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der dressroom oHG mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRA 85049). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.