HRB 47766: droxIT GmbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14, 55130 Mainz. Änderung der Geschäftsanschrift: Mombacher Straße 68, 55122 Mainz.
HRB 47766: droxIT GmbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14, 55130 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.157,00 EUR auf nunmehr 28.935,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 28.935,00 EUR.
HRB 47766: droxIT GmbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14, 55130 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 5 (Kündigung), § 6 (Verfügungen über Geschäftsanteile), § 12 (Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte), § 16 (Beschlüsse der Gesellschafterversammlung) und § 21 (Wettbewerbsklausel) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.778,00 EUR auf nunmehr 27.778,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 27.778,00 EUR.
HRB 47766: droxIT GmbH, Mainz, Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14, 55130 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2017. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14, 55130 Mainz. Gegenstand: Der Betrieb eines IT Softwareunternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Baumgärtner, Markus, Mainz-Kastel, * ‒.‒.‒‒; Dr. Lapteva, Oxana, Mainz-Kastel, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der droxIT Lapteva & Baumgärtner OHG, Mainz (Amtsgericht Mainz - HRA 42762), nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.10.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.