dtms Solutions GmbH, Mainz (Isaac Fulda Allee 5, 55124 Mainz). Die Verschmelzung der Gesellschaft mit der D+S solutions GmbH mit Sitz in Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg HRB 2258 IZ) ist durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 10.08.2007 wirksam geworden. Von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 UmwG.
dtms Solutions GmbH, Mainz (Isaac Fulda Allee 5, 55124 Mainz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage mit der D+S solutions GmbH mit Sitz in Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg - HRB 2258 IZ) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.