dy-pack Verpackungen Gustav Dyckerhoff GmbH, Wenden (Im Ruttenberge 1, 57482 Wenden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GD Gustav Dyckerhoff GmbH (HRB 7858 AG Siegen) am 17.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
dy-pack Verpackungen Gustav Dyckerhoff GmbH, Wenden (Im Ruttenberge 1, 57482 Wenden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. Juli 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22. Juli 2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22. Juli 2005 mit der GD Gustav Dyckerhoff GmbH mit Sitz in Wenden (HRB 7858 AG Siegen) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird noch bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.