HRB 31157: NW e-direct Datenportal GmbH, Dortmund, Robert-Schuman-Str. 17, 44263 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: e-direct Datenportal GmbH.
HRB 31157: NW e-direct Datenportal GmbH, Dortmund, Robert-Schuman-Str. 17, 44263 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2019. Geschäftsanschrift: Robert-Schuman-Str. 17, 44263 Dortmund. Gegenstand: a) der Handel mit und der Im- und Export von Eisen- und Stahlprodukten aller Art sowie von Heizung- und Sanitärartikeln, Eisenwaren incl. Baubeschläge, Baustoffe und Einrichtungsgegenstände aller Art sowie der Handel mit Waren aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis erforderlich ist; b) die Erstellung, Fortentwicklung und Pflege einer Artikeldatenbank und das Angebot von Daten und Dienstleistungen an Händler und Lieferanten; c) die Beteiligung an Unternehmen mit demselben oder einem verwandten Gegenstand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reinke, Martin, Herne, * ‒.‒.‒‒; Scherpner, Christian, Dortmund, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Külpmann, Sascha, Gevelsberg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles als Gesamtheit der e-direct Datenportal GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 28623 ), nämlich den Geschäftsbetrieb "Datenpflege- Dienstleistungen" als Gesamtheit, nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.