e-masters GmbH, Hannover, Werftstraße 15, 30163 Hannover. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 im Wege des Formwechsels in die e-masters GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hannover HRA 202905) am 01.10.2013 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
e-masters GmbH, Hannover, Werftstraße 15, 30163 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; dabei wurde der Unternehmensgegenstand geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Förderung der fachlichen und wirtschaftlichen Interessen, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der mit ihr vertraglich verbundenen Gesellschaften, insbesondere der als stille Gesellschafter beteiligten Unternehmen des Elektro-Handwerks und/oder Elektro-Fachhandels. (2) Die Gesellschaft wird insbesondere Diensleistungen auf dem Gebiet des Einkaufs, Marketings, der Schulung, der Werbung, der betrieblichen Organisation sowie der Betreuung und der Beratung in allen markt- und betriebswirtschaftlichen/juristischen Fragen anbieten. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben, zu pachten oder sich an solchen zu beteiligen. Sie kann auch als persönlich haftende Gesellschafterin die Führung der Geschäfte solcher Unternehmen wahrnehmen.
VKE-ELTKAUF GmbH, Hannover, Werftstraße 15, 30163 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: e-masters GmbH.
ELTKAUF GMBH Partnerkreis Elektro-Handwerk und Elektro-Fachhandel, Hannover, Werftstraße 15, 30163 Hannover.Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: VKE-ELTKAUF GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2010 mit der VKE Vertrauenskreis Elektro- Handwerk und -Fachhandel Gesellschaft mbH. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 438) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
ELTKAUF GMBH Partnerkreis Elektro-Handwerk und Elektro-Fachhandel, Hannover (Werftstraße 15, 30163 Hannover). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2007 mit der Der Neue Planet - Marketing und Dienstleistungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 59690) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.