HRB 21724: e-novum Software GmbH, Hilter, Bielefelder Straße 1, 49176 Hilter. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 21724: e-novum Software GmbH, Hilter, Bielefelder Straße 1, 49176 Hilter. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Geändert, nun: Liquidator: Kahl, Sönke, Bad Iburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 21724: e-novum Software GmbH, Hilter, Osnabrücker Str. 17, 49176 Hilter. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bielefelder Straße 1, 49176 Hilter.
HRB 21724: e-novum Software GmbH, Hilter, Osnabrücker Str. 17, 49176 Hilter. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2016 mit der mobileM GmbH mit Sitz in Hilter (Amtsgericht Osnabrück HRB 110833) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 21724: e-novum Software GmbH, Hilter, Osnabrücker Str. 17, 49176 Hilter. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3.0 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 45.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der mobileM GmbH, Hilter (Amtsgericht Osnabrück HRB 110833) beschlossen. 45.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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