eComPlus GmbH, Rostock, Stockholmer Straße 1, 18107 Rostock.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden bi medien GmbH am 12.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
eComPlus GmbH, Rostock, Stockholmer Straße 1, 18107 Rostock.Geschäftsanschrift: Stockholmer Straße 1, 18107 Rostock. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2010 mit der bi medien GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 4476 Kl) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.