HRB 110246: eCommerceDB GmbH, Köln, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bourmer, Sebstian Karl-Ludwig, Walkendorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Jakob, Hubert Heinrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schwandt, Friedrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 110246: eCommerceDB GmbH, Köln, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2022. Geschäftsanschrift: Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg. Gegenstand: die Entwicklung, der Betrieb und der Verkauf von digitalen Content- und Service-Angeboten im Marktsegment eCommerce. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bourmer, Sebstian Karl-Ludwig, Walkendorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (Geschäftsfeld eCommerce-Datenbank) der Statista GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 87129) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.03.2022 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.