eKatrans e.K., Rastatt (Im Steingerüst 45, 76437 Rastatt). Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2007 mit Nachträgen vom 22.11.2007 und vom 30.11.2007 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die neu gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ekatrans GmbH", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 703373) ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
76437 Rastatt
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: eK