eM Investor Beteiligungsberatung GmbH, München (Widenmayerstr. 15, 80538 München). Die Verschmelzung wurde am 16.08.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 131216).
eM Investor Beteiligungsberatung GmbH, München (Widenmayerstr. 15, 80538 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "e-millennium 1 Verwaltung GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 131216) verschmolzen.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Aletheia Beteiligungsberatung GmbH, München (Widenmayerstr. 15, 80538 München). Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2005 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: eM Investor Beteiligungsberatung GmbH. Neuer Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsdienstleistungen (i) im Zusammenhang mit der Gründung und Kapitalausstattung bzw. Zuführung von Investoren (fund-raising) von (Fond-) Gesellschaften im In- und Ausland, deren künftiges Geschäftsfeldder Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen ist, sowie (ii) im Zusammenhang mit laufenden Investitionstätigkeiten dieser Art von Gesellschaften, sowie (iii) im Zusammenhang mit dem Kauf und/oder Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen, von Unternehmesteilen oder Unternhmen, jeweils soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.