Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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Prokura erloschen:
Scherf, Daniel, Paderborn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.04.2024
Andersen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schildmacher, Martin, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒ |
Einzelprokura:
Scherf, Daniel, Paderborn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.10.2023
Dicke |
HRB 12082: eShoppen Germany GmbH, Rietberg, Böckersstraße 12, 33397 Rietberg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 125.000,00 EUR auf 175.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 175.000,00 EUR.
HRB 12082: eShoppen Germany GmbH, Rietberg, Böckersstraße 12, 33397 Rietberg. Bestellt als Geschäftsführer: Schildmacher, Martin, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 12082: eShoppen Germany GmbH, Rietberg, Böckersstraße 12, 33397 Rietberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2020 mit der Kowalschik E-Commerce GmbH & Co. KG mit Sitz in Rietberg (Amtsgericht Gütersloh, HRA 5155) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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