eTimum Software GmbH, Ratingen (Halskestraße 38, 40880 Ratingen). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden InVision Holding GmbH am 03.04.2013 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
eTimum Software GmbH, Ratingen (Halskestraße 38, 40880 Ratingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der InVision Holding GmbH mit Sitz in Ratingen (AG Düsseldorf HRB 44435) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
InVision Development GmbH, Ratingen (Halskestraße 38, 40880 Ratingen). Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: eTimum Software GmbH.