HRA 50738: easg.aero GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt am Main. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Taunusanlage 8, 60329 Frankfurt
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Rechtsform: GmbH & Co. KG