HRB 140977: easy4fashion GmbH, Hamburg, Ausschläger Billdeich 18, 20539 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Onlinehandel mit Modeaccessoires, Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie der Groß- und Einzelhandel mit Möbeln und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 140977: easy4fashion GmbH, Hamburg, Ausschläger Billdeich 18, 20539 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2015. Geschäftsanschrift: Ausschläger Billdeich 18, 20539 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Onlinehandel mit Modeaccessoires. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Nezarabi, Azizullah, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Nezarabi, Azizullah, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Azizullah Nezarabi e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 119738) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.12.2015. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 13.04.2016 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.