HRB 228008: ebet GmbH, München, Berliner Straße 46, 33813 Oerlinghausen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Gabriel, Rupprecht, Oerlinghausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 228008: ebet GmbH, München, Nymphenburger Str. 20 b, 80335 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Berliner Straße 46, 33813 Oerlinghausen.
HRB 228008: ebet GmbH, München, Nymphenburger Str. 20 b, 80335 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bergmann, Robert, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Gabriel, Rupprecht, Oerlinghausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 228008: ebet GmbH, München, Nymphenburger Str. 20 b, 80335 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2016. Geschäftsanschrift: Nymphenburger Str. 20 b, 80335 München. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere im Bereich der Energieversorgung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten fallen nicht unter den Unternehmensgegenstand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bergmann, Robert, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen EFR Europäische Funk-Rundsteuerung GmbH, mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 130679). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.