HRB 14032: ebuconnect GmbH, Grevenbroich, Montanusstr. 86a, 41515 Grevenbroich. Änderung zur Geschäftsanschrift: Friedrich-Bergius-Straße 7, 41516 Grevenbroich.
ebuconnect GmbH, Grevenbroich, Montanusstr. 86a, 41515 Grevenbroich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der EBUCONNECT Aktiengesellschaft, Grevenbroich (Mönchengladbach HR B 12844) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.08.2010. Geschäftsanschrift: Montanusstr. 86a, 41515 Grevenbroich. Gegenstand: die Bereitstellung und der Betrieb eines Dienstes zum multiplen Austausch und Bereitstellung von elektronischen Geschäftsdokumenten nach internationalen und branchenbezogenen Standards sowie kundenspezifischen Formatvorgaben mit allen dazu verbundenen Dienstleistungen, insbesondere der Betrieb eines Rechenzentrums, Projektberatung, Abrechnungs- und Inkassoservice und begleitende Entwicklung von Softwareprodukten und deren Vertrieb für den Ausbau des Transaktionsgeschäftes. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Weiss, Andreas, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bongartz, Nicole, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.