HRA 702517: ecoCasa Beratung und PR, Inhaber Thomas Schmitz e.K., Neckargemünd, Batzenhäuselweg 33, 69151 Neckargemünd. Neue Geschäftsanschrift: Hauptstraße 43, 69151 Neckargemünd.
HRA 702517:ecoCasa Beratung und PR, Inhaber Thomas Schmitz-Günther e.K., Neckargemünd, Batzenhäuselweg 33, 69151 Neckargemünd.Firma geändert; nun: ecoCasa Beratung und PR, Inhaber Thomas Schmitz e.K. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Inhaber: Schmitz, Thomas, Neckargemünd, * ‒.‒.‒‒.
ecoCasa Beratung und PR, Inhaber Thomas Schmitz-Günther e.K., Neckargemünd, Kleppergasse 3, 69151 Neckargemünd. Änderung der Geschäftsanschrift: Batzenhäuselweg 33, 69151 Neckargemünd.
ecoCasa Beratung und PR, Inhaber Thomas Schmitz-Günther e.K., Neckargemünd, Kleppergasse 3, 69151 Neckargemünd.(Das Marketing, die Beratung von Unternehmen, Behörden und Einzelpersonen sowie Dienstleistungen im Bereich des ökologischen Bauens. Soweit handwerkliche Leistungen betroffen sind, werden diese von autorisierten Sub- bzw. Nachunternehmern ausgeführt.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Kleppergasse 3, 69151 Neckargemünd. Inhaber: Schmitz-Günther, Thomas, Neckargemünd, * ‒.‒.‒‒. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ecoCasa Beratungsgesellschaft mbH", Neckargemünd (Amtsgericht Mannheim HRB 336343) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.