HRB 214416: ecovium GmbH, Neustadt am Rübenberge, Justus-von-Liebig-Str. 3, 31535 Neustadt am Rübenberge. Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beratung, Realisierung, Vermietung und Vermarktung in- und ausländischer Software- und Technologieprojekte und die Erbringung sämtlicher damit verbundener Dienstleistungen, insbesondere Software für betriebswirtschaftliche Anwendungen, zur Datenverarbeitung; für die Bereiche Zoll, Außenhandel sowie Zollabwicklung, auch in Verbindung mit entsprechenden SAP-Programmen und für den Bereich der Logistik und der Lagerverwaltung; ferner Software für Computer-Arbeitsplatz-Systeme, insbesondere im technisch-organisatorischen Bereich; zudem Hardware, insbesondere mit Infrarotvernetzung und Datenfunk im Bereich der Logistik, sowie Barcode- und Graphikboards für Drucker sowie Barcode-Lesesysteme, Drucker, und Druckerzubehör. Realisierung umfasst die Konzeption, Entwicklung, Weiterentwicklung, Herstellung, und Anpassung der Produkte, aber auch Einführungsunterstützung und Schulungen. Gegenstand ist ferner der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen der Gesellschaft und anderen Unternehmen und Gesellschaften und das Erbringen von Dienstleistungen und Geschäftsleitungsfunktionen für solche Unternehmen oder Gesellschaften. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.09.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.09.2021 mit der BNS GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 51398) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
31535 Neustadt
Kurfürstendamm 214, 10719 Berlin
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.mhp-solution-group.com
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Hannover
Rechtsform: GmbH