HRA 8370 FL: ee-Nord GmbH & Co. KG, Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog, Wellumweg 60, 25924 Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Cimbergy Verwaltungs GmbH; Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 8370 FL: ee-Nord GmbH & Co. KG, Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog, Wellumweg 60, 25924 Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Cimbergy Verwaltungs GmbH, Husum (Amtsgericht Flensburg, HRB 10841 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. ee-Nord Verwaltungs GmbH.
HRA 8370 FL: ee-Nord GmbH & Co. KG, Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog, Wellumweg 60, 25924 Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. ee-Nord Verwaltungs GmbH, Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog (Amtsgericht Flensburg, HRB 10681 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Kommanditgesellschaft. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ee-Nord GmbH mit Sitz in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog (Amtsgericht Flensburg, HRB 1563 NI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.08.2014. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.