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a)
einfal gGmbH
c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Volks- und Berufsbildung einschließlich
der Studentenhilfe, der Erziehung, der
Jugendhilfe, die Altenhilfe, die
Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens,
der Umweltschutz und des mildtätigen
Handelns im Sinne von § 53 AO.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere
verwirklicht durch
a. Die Umsetzung von Bezirks-, Landes-
und Bundesprogrammen im Kontext
Bildung, Qualifizierung, Erwerbstätigkeit für
Menschen die von gesellschaftlicher
Teilhabe ausgeschlossen sind bzw. von
diesem Ausschluss bedroht sind (z.B.
Lang- und Kurzzeitarbeitssuchende,
Erziehende/ Pflegende, Menschen mit
gesundheitlichen oder psychischen
Einschränkungen, Frauen, Menschen mit
Migrationshintergrund und/oder
Fluchterfahrungen, Ältere, Menschen mit
Behinderungen etc.); weiterhin die
Umsetzung von Programmen des
Europäischen Sozialfonds, bezirklicher
Programme u.a.
b. Angebote von beschäftigungsfördernden
und -begleitenden Maßnahmen für
arbeitsmarktferne oder von Arbeitslosigkeit
bedrohte Personen, Personen in
besonderen Lebenslagen oder mit
besonderen Integrationshemmnissen sowie
benachteiligte Personengruppen auf dem
Arbeitsmarkt, wie Langzeitarbeitslose,
Geringqualifizierte, Ältere, Frauen, junge
Menschen, Rehabilitanden, Menschen mit
Behinderungen etc. Die Angebote sollen
die teilnehmenden Personen stabilisieren,
soziale Teilhabe ermöglichen und die
Chancen auf eine Beschäftigung am
allgemeinen Arbeitsmarkt durch
Qualifizierung/ Training oder Beratung/
Coaching verbessern. Dazu zählen auch
Angebote, die den sozialen Problemlagen,
wie etwa Sucht- und Schuldenprobleme
oder gesundheitliche Einschränkungen
entgegenwirken (Qualifizierungen,
Arbeitsgelegenheiten,
Tagesbeschäftigungen,
sozialversicherungspflichte Beschäftigung
u.a.)
c. Die berufliche Integrationsförderung von
Erwerbslosen und von der Erwerbslosigkeit
bedrohter Personen. Die Gesellschaft führt
Qualifizierungen, Umschulungen, Bildungs-
und Trainingsmaßnahmen sowie
Beratungen, Coachings und
Informationsveranstaltungen durch.
d. Gestaltung von Übergängen in Arbeit
durch Sozial- und Integrationsberatung,
Arbeitsassistenz, Praktikumsvermittlung
und Betreuung, Arbeitsvermittlung sowie
Arbeitnehmerüberlassung für besonders
benachteiligte Personen auf dem
Arbeitsmarkt, wie z.B. Jugendliche, Frauen,
Menschen mit Migrations-
/Fluchthintergrund, Ältere,
Geringqualifizierte, Menschen mit
Behinderungen etc.
e. Fort- und Weiterbildungen (z.B.
Seminare, Fachtagungen und Vorträge) in
der Form von berufsübergreifenden sowie
berufsbegleitenden Tages- und
Stundenseminare für spezifische
Berufsgruppen wie bspw. Menschen aus
Pflegeeinrichtungen.
f. Gemeinwesen- und Sozialraumangebote,
wie z.B: Sozialkaufhäuser,
Nachbarschaftshäuser,
Nachbarschaftstreffs,
Nachbarschaftscafés/-gastronomie,
Sozialtreffs, Selbsthilfewerkstätten, etc.
Insbesondere auch in Gebieten der
sozialen Stadtentwicklung.
g. Die Errichtung und den Betrieb von
Inklusionsbetrieben unter Einbezug der
dazugehörigen Beratungsleistungen.
h. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
über Integrations- und Beratungsangebote
im Quartier sowie der Gestaltung von
Freizeit, Kreativ- Bewegungs- sowie
Bildungsangeboten in
Nachbarschaftshäusern, Sozialtreffs,
Schulen und Kinder-und
Familieneinrichtungen oder eigenen
Räumlichkeiten.
i. Angebote der Alten- und Behindertenhilfe
über pflegende und haushaltnahe
Dienstleistungen sowie die Gestaltung von
Freizeit, Kreativ-, Bewegungs- sowie
Bildungsangeboten in
Nachbarschaftshäusern, Sozialtreffs,
Senioren- und Pflegeinrichtungen oder
eigenen Räumlichkeiten.
j. Einrichtung und Betrieb von
Sozialkaufhäusern, Selbsthilfewerkstätten,
Up- und Recyclingwerkstätten, Reparatur-
oder Kreativcafés zur Förderung der
Wieder-und Längerverwertung von Waren
und Materialien. Dazu gehört auch die
Spendensammlung, Aufbewahrung,
Aufbereitung und der Verkauf. Die Produkte
und Dienstleistungen werden entweder
ausschließlich Menschen mit geringem
Einkommen und Benachteiligten zugänglich
gemacht oder dieser Personengruppe zu
einem günstigerem, reduzierten Preis
angeboten.
k. Angebote und Projekte zur Förderung
des Fahrradverkehrs/ nachhaltige Mobilität,
beispielsweise über den Betrieb eines
Fahrradparkhauses in Kombination von
Reparaturangeboten, Fahrradselbsthilfe
sowie Kursangeboten für Student/innen etc.
auf dem Gelände der Universität Hamburg.
I. Projekte zur Förderung des
gesellschaftlichen Engagements und der
kulturellen Vielfalt wie beispielsweise die
Akquise, Beratung und Schulung von
Ehrenamtlichen für Sozialkaufhäuser,
Nachbarschaftsangebote,
Reparaturwerkstätten, Flüchtlingshilfe,
Integrationsförderung von benachteiligten
Personengruppen.
m. Angebote zur Verbesserung und
Prävention von schwierigen Lebenslagen
und Förderung der sozialen Teilhabe von
jungen Menschen, Frauen, Eltern,
Menschen mit Migrationshintergrund,
Flüchtlingen, Obdachlose und andere
benachteiligte Personengruppen z.B. durch
Beratung, Tagesangebote,
Arbeitsförderung, Unterkünfte, etc.
n. Die Zuwendung von Mitteln für die
Verwirklichung der vor benannten
steuerbegünstigten Zwecke durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
juristische Personen des öffentlichen
Rechts (§ 58 Nr.1 AO).
o. ein planmäßige Zusammenwirken mit der
Stiftung Unternehmen Wald, dem Hamburg
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Lv HH
e.V. sowie deren steuerbegünstigten
Tochtergesellschaften (nachgewiesen
durch Gesellschafterliste) durch ein
gemeinsames, inhaltlich aufeinander
abgestimmtes und koordinierte Wirken zur
Verwirklichung der in Satz 1 genannten
Zwecke. |
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a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen,
insbesondere in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des
Unternehmens), 5 (Geschäftsführung, Vertretung). |
a)
21.12.2022
Willamowius
b)
Fall 9 |