eins - a Schuh Service GmbH, Oldenburg, Schloßplatz 24, 26122 Oldenburg. Die Verschmelzung ist im Register der Firma eins-a Schuh Service Frank Simme e.K. (Amtsgericht Oldenburg, HRA 203759) am 15.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
eins - a Schuh Service GmbH, Oldenburg, Schloßplatz 24, 26122 Oldenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2013 mit Ergänzung vom 14.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2013 mit Ergänzung vom 14.08.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma eins-a Schuh Service Frank Simme e.K. auftretenden Kaufmann Frank Simme, geb. ‒.‒.‒‒, wohnhaft in Oldenburg übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.