HRA 25892: einzA Farben GmbH & Co KG, Hannover, Junkersstraße 13, 30179 Hannover. Prokura erloschen: Dr. Ing. Menzel, Wolfgang, Wesendorf, * ‒.‒.‒‒.
HRA 25892: einzA Farben GmbH & Co KG, Hannover, Junkersstraße 13, 30179 Hannover. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: de Waard, Floris Maarten, Celle, * ‒.‒.‒‒.
HRA 25892: einzA gmbh & co. kg, Hannover, Junkersstraße 13, 30179 Hannover. Firma geändert, nun: Neue Firma: einzA Farben GmbH & Co KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Eckstein Farben Verwaltungs GmbH, Hannover (AG Hannover HRB 57416). Firmenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: einzA Verwaltungs GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 57415).
einzA gmbh & co. kg., Hannover, Junkersstraße 13, 30179 Hannover. Firma von Amts wegen berichtigt, nun: einzA gmbh & co. kg. Geschäftsanschrift: Junkersstraße 13, 30179 Hannover. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Eckstein Farben Holding Verwaltungs GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 57415). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.08.2012 nebst Ergänzungsurkunde vom 15.08.2012 mit der Eckstein Farben Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 25866) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
einzA gmbh & co. kg., Hannover (Junkersstraße 13, 30179 Hannover). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2008 mit der Leonhard Kaiser GmbH mit Sitz in Bad Hersfeld (Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 169) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.